Wie Stiftungsname bereits ausdrückt, steht der Tier- und Artenschutz im Zentrum unserer Arbeit und als Zweck der Stiftung.
Ein Projekt ist dann förderungswürdig, wenn der Projektträger - in der Regel ein Verein - gemeinnützig ist und den gleichen Zweck verfolgt wie die Stiftung, nämlich die Förderung des Tier- oder Artenschutzes.
Den Nachweis darüber können Antragsteller durch die Vorlage des Freistellungs- oder Feststellungsbescheids erbringen, in dem die Zwecke aufgeführt sind.
Dabei kann ein Projektträger sich z.B. auch dem Tier- und Umweltschutz verschrieben haben - Hauptsache, der Begriff Tier- und/oder Artenschutz steht im Bescheid.